25 Studienplätze im berufsbegleitenden Masterstudiengang Public Governance

An der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum sind zum 26. August 2019 25 Studienplätze im berufsbegleitenden MasterstudiengangPublic Governance zu besetzen.

Für Interessierte findet am Freitag, den 22. März 2019 um 16:00 Uhr, eine Informationsveranstaltung statt. Ort: Hörsaal im Haus 1, Raum 120 der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum, Herbert-Böhme-Str. 11, 01662 Meißen

Zielgruppe

Der Masterstudiengang ist ein berufsbegleitendes Weiterbildungsangebot für alle Beschäftigten in öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen, die nach einem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss eine weitere Qualifikation im Bereich des Verwaltungsmanagements anstreben.

Neben der Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung kann auch eine Tätigkeit in einem privaten oder öffentlichen Unternehmen für die Aufnahme des Studiums qualifizieren. Entscheidend ist die Art der Tätigkeit in dem jeweiligen Bereich.

Studienziel

Mit dem Masterstudiengang Public Governance bietet die Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (HSF Meißen) Fachkräften und angehenden Führungspersonen die Möglichkeit, interdisziplinäre Kompetenzen für die Steuerung komplexer Prozesse aus den Teilbereichen Verwaltung, Wirtschaft, Informationstechnologie und Recht zu erwerben.

Zu den Studienzielen gehören:

  • die Erlangung eines fundierten theoretischen Fachwissens in den Bereichen Verwaltungs-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften sowie E-Government,
  • die Befähigung von Fachkräften und angehenden Führungspersonen zur Beurteilung und Anwendung relevanter Management- und Governancekonzepte und -instrumente für die Steuerung und Organisation verwaltungsinterner Abläufe, für die Umsetzung von fachpolitischen Zielen sowie für die Aufgabenwahrnehmung gegenüber Bürgern und Wirtschaft,
  • die Herausbildung notwendiger Managementkompetenzen sowohl im Projekt- als auch im Prozessmanagement,
  • die Schaffung des Bewusstseins für notwendige Veränderungen in den Prozessabläufen der öffentlichen Verwaltung und die Vermittlung der Kompetenzen, diese Änderungen zu strukturieren und umzusetzen,
  • die Ergänzung fachspezifischer Handlungskompetenz durch die Befähigung, geeignete IT- Verfahren einzusetzen und
  • die Aneignung einer wissenschaftlichen und kreativen Arbeitsweise bei der Bewältigung zukünftiger Praxisaufgaben.

Dauer, Aufbau und Abschluss des Studiums

Das Studium wird im Rahmen eines berufsbegleitenden Teilzeitstudiums durchgeführt. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Das Studium umfasst 12 Pflichtmodule und ein Praxisprojekt sowie 11 Wahlmodule, von denen im 4. und 5. Semester insgesamt sieben zu belegen sind. Es wird mit einer Masterarbeit und deren Verteidigung abgeschlossen. Insgesamt sind im Studiengang 120 ECTS-Punkte zu erbringen. Die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus bereits abgeschlossenen Studiengängen oder auf der Grundlage von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist nach Einzelfallprüfung möglich.

Zugangsvoraussetzungen und Auswahlverfahren

Zum Studium kann zugelassen werden,

  • wer ein Fachhochschul- oder Universitätsstudium oder ein Studium an einer Berufsaka-demie mit mindestens der Note „befriedigend“ abgeschlossen hat oder im Ranglistenver-zeichnis ihres/seines Absolventenjahrganges unter den 35% der besten Absolventinnen und Absolventen des jeweiligen Studienganges platziert war oder mindestens den ECTS-Grad B nachgewiesen hat und
  • eine einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nachweist.

Erfüllen mehr als 25 Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Soweit nicht alle Studienplätze besetzt sind, können Interessenten, die ihr erstes Hochschulstudium mit der Note „ausreichend“ abgeschlossen haben, an einer Eignungsprüfung teilnehmen.
Die Bekanntgabe der Entscheidungen über die Zulassung zum Masterstudiengang erfolgt vo-raussichtlich Ende Juni 2019.

Gebühren

Die HSF Meißen erhebt für den Studiengang nach der Sächsischen Aus- und Fortbildungs-gebührenverordnung Benutzungsgebühren. Die Gebühr beträgt einschließlich der Prüfungen für den gesamten Studiengang 5.900 EUR.

Bewerbung

Interessieren Sie sich für die Teilnahme am berufsbegleitenden Masterstudiengang Public Governance?

Dann füllen Sie bitte online Ihren Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang Public Governance aus. Dieser muss bis zum 16. April 2019 mit weiteren digital einzureichenden Bewerbungsunterla-gen beim Prüfungsamt eingegangen sein. Der Online-Zulassungsantrag steht Ihnen ab 20. Februar 2019 unter https://www.hsf.sachsen.de/studium/masterstudiengaenge/masterstudiengang-public-governance/zugang/ zur Verfügung.
Für die Teilnahme an der Informationsveranstaltung am 22. März 2019 melden Sie sich bitte per E-Mail (eva-maria.mayer@hsf.sachsen.de) an.

Weitere Informationen

Neben den Informationen unter https://www.hsf.sachsen.de/studium/public-governance/ stehen Ihnen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:

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